heise online – Generalbundesanwältin: Heimliche Online-Durchsuchung für die Strafverfolgung

Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich dafür ausgesprochen, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus zu erweitern. “Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können”, sagte Harms dem Hamburger Abendblatt. Die Generalbundesanwälting regte eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können. “Ich habe immer gefordert, dass die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden so erfolgen muss, dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen. Eine Verbesserung ist jetzt durch die Maßnahmen des BKA-Gesetzes erreicht worden – jedenfalls im präventiven Bereich. Man wird aber nicht darum herumkommen, auch für die Strafprozessordnung über neue Instrumente nachzudenken”, erklärte Harms. weiterlesen…

lawblog.de: “Frau Harms sagt, was sie will” weiterlesen…

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